Pfadfindergesetz

Was ist das Pfadfindergesetz?

Die Pfadfindergesetze gehen auf den Gründer der Pfadfinderbewegung, Robert Baden-Powell, zurück der diese erstmals formulierte. Mit den Jahren wurden die Gesetze an den aktuellen Zeitgeist angepasst. So stellen diese Gesetze für uns auch heute noch einen Orientierungsrahmen dar. Die Pfadfindergesetze des VCP Rheinland-Pfalz/Saar lauten:

Christliche Pfadfinderinnen und Pfadfinder …

  1. … sind aufrichtig in Gedanken, Worten und Taten.
  2. … sind zuverlässig und hilfsbereit.
  3. … verlieren in Schwierigkeiten nicht den Mut.
  4. … schützen die Natur und bewahren die Schöpfung.
  5. … leben einfach und können verzichten.
  6. … fügen sich aus freiem Willen in die Gemeinschaft ein.
  7. … sind kameradschaftlich und treu.
  8. … setzen sich für Frieden ein und lösen Streit ohne Gewalt.
  9. … nehmen Rücksicht und achten ihre Mitmenschen.
  10. … tragen zur Freundschaft aller Pfadfinderinnen und Pfadfinder auf aller Welt bei.

Die pfadfinderischen Grundsätze „Learning by Doing“ und „Look at the Child“ sind für uns ebenfalls von großer Bedeutung. So lernen wir durch unser Tun und Ausprobieren und haben die individuellen Bedürfnisse der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Blick. Darüber hinaus gilt für uns im VCP RPS der Leitsatz der deutschen Jugendbewegung: „Jugend führt Jugend“. Dadurch schaffen wir eigene Erfahrungs- und Erprobungsräume für Jugendliche.